Lexikon Kfz-Versicherung
Rabattretter
Rabattretter
Für jedes unfallfreie Jahr wird der Versicherungsnehmer in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Diese beeinflusst die Höhe des Beitrags.
Im Schadenfall wird der Versicherungsvertrag um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft. Der Rabattretter - eine Klausel im Versicherungsvertrag - erlaubt einen Schaden ohne Zurückstufung bzw. ohne Erhöhung des Beitrags.
Alle Kfz-Versicherungen
auf einen Blick

Jetzt bookmarken: