Lexikon Kfz-Versicherung
Rabattschutz
Rabattschutz
Ein Rabattschutz kann in der Kfz-Versicherung zusätzlich miteingeschlossen werden und verhindert im Schadenfall die Umstufung in eine schlechter Schadenfreiheitsklasse. Im Gegensatz zum Rabattretter (ab ca. SF 25) kann der Rabattschutz schon ab einer niedrigeren Schadenfreiheitsklasse (ab SF 4) abgeschlossen werden. In der Regel wird vorausgesetzt, dass der Versicherungsnehmer mind. 12 Monate schadenfrei gefahren ist.
Die Anzahl der freien Schäden kann variieren. In der Regel hat man einen Schaden pro Jahr frei. Bei einem weiteren Schaden wird dieser wie ein erster ohne Rabattschutz behandelt und der Versicherungsnehmer wird normal zurückgestuft.
Bei einem Versichererwechsel wird die Schadenfreiheitsklasse unter Berücksichtigung aller Schäden (ohne Rabattschutz) an den neuen Versicherer weitergegeben.
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