Lexikon Kfz-Versicherung
Reifenersatz nach Kollision
Risikowegfall
Fällt das versicherte Risiko weg (z.B. wegen Verschrottung oder Verkauf), wird der Vertrag zum Abmelde- bzw. Verkaufsdatum aufgehoben und abgerechnet.
Hat der Vertrag weniger als ein Jahr bestanden, rechnet der Versicherer in der Regel nach Kurztarif ab.
Versichert der Versicherungsnehmer das Ersatzfahrzeug (Fahrzeugwechsel) bei derselben Versicherungsgesellschaft, wird das Beitragsguthaben aus dem Vorvertrag auf den neuen Vertrag angerechnet.
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