Lexikon Kfz-Versicherung
Rückdatierung des Versicherungsbeginns
Rückdatierung des Versicherungsbeginns
Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit den Versicherungsbeginn zurückzudatieren, um eine Stufung von z.B. SF ½ in SF 1 zu beschleunigen.
Ein Vertrag muss mindestens 6 Monate bestehen, damit er zum 1.1. in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse gestuft werden kann.
Alle Kfz-Versicherungen
auf einen Blick

Jetzt bookmarken: