Lexikon Kfz-Versicherung
Rückdatierung des Versicherungsbeginns

Rückdatierung des Versicherungsbeginns

Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit den Versicherungsbeginn zurückzudatieren, um eine Stufung von z.B. SF ½ in SF 1 zu beschleunigen.

Ein Vertrag muss mindestens 6 Monate bestehen, damit er zum 1.1. in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse gestuft werden kann.