Lexikon Kfz-Versicherung
Ruheversicherung

Ruheversicherung

Wird der Versicherungsvertrag aufgrund einer vorübergehenden Stilllegung unterbrochen, hat der Versicherungsnehmer im Rahmen der bisherigen Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz. Dabei darf das Fahrzeug nicht außerhalb des Einstellraumes oder umfriedeten Abstellplatzes benutzt werden.

Falls vor der Unterbrechung eine Fahrzeugversicherung (Kasko) bestand, wird auch Kasko-Versicherungsschutz gewährt.
Beträgt die Dauer der Unterbrechung mehr als ein Jahr, endet der Vertrag nach Ablauf des Jahres ohne Kündigung.