Lexikon Kfz-Versicherung
Schadenfreiheitsklasse "Zweitwagen"

Schadenfreiheitsklasse "Zweitwagen wie Erstwagen"

Bei manchen Gesellschaften wird der  Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse eingestuft wie der Erstwagen. Für die Sondereinstufung gelten bestimmte Voraussetzungen, z. B. müssen alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein.