Lexikon Kfz-Versicherung
Schadenfreiheitsklasse "Zweitwagen"
Schadenfreiheitsklasse "Zweitwagen wie Erstwagen"
Bei manchen Gesellschaften wird der Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse eingestuft wie der Erstwagen. Für die Sondereinstufung gelten bestimmte Voraussetzungen, z. B. müssen alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein.
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