Lexikon Kfz-Versicherung
Selbstbehalt

Selbstbehalt

In der Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) muss sich der Versicherungsnehmer im Schadensfall mit dem vereinbarten Selbstbehalt beteiligen. In der Regel gilt, je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist der Beitrag.


Die am häufigsten gewählten Varianten der Selbstbeteiligung sind 300 EUR in der Vollkasko und 150 EUR in der Teilkasko. Es gibt die Möglichkeit eine niedrigere, höhere oder keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.