Lexikon Kfz-Versicherung
Sonderzubehör

Sonderzubehör

Bei der Sonderausstattung wird unterschieden zwischen:

1. Ohne Beitragszuschlag mitversicherte Zubehörteile

Dies sind fest mit dem Fahrzeug verbundene oder unter Verschluss gehaltene Teile (z.B. Alarmanlage, Spezialsitze, Warndreieck).

2. Ohne Beitragszuschlag mitversicherte bzw. gegen Zuschlag versicherbare Zubehörteile

Mitversichert ist folgendes Zubehör: z.B. Radio, CD-Wechsler, Navigationssystem, bis zu einem bestimmten Neuwert. Dieser Wert ist je nach Versicherer unterschiedlich hoch. Darüber hinaus kann der Mehrwert des Zubehörs gegen Zuschlag versichert werden. Den Zuschlag ermittelt der Versicherer.

3. Nicht versicherbare (lose) Teile

Nicht kaskoversicherbar sind beispielsweise CDs, Atlas, Mobiltelefon.

Die Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile finden Sie in den AKB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die KFZ-Versicherung)