Lexikon Kfz-Versicherung
Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung)

Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung)

Die Teilkasko deckt lediglich Schäden am eigenen Fahrzeug ab, welche nicht durch eine dritte Person verursacht werden, sondern lediglich durch höhere Gewalt.

  • Brand und Explosionen
  • Brand u. Schmorschäden an der Verkabelung des Autos durch Kurzschluss
  • Diebstahl
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Reh)
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Schäden an Kabeln, Schläuchen u. Leistungen durch Marderbiss (gilt seit 1999)

Ausgeschlossen sind jedoch Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus. Für diese Art von Schäden ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung unverzichtbar.