Lexikon Kfz-Versicherung
Verkehrsopferhilfe
Verkehrsopferhilfe
Zum Schutz der Verkehrsopfer wurde der Verein "Verkehrsopferhilfe" oder "Entschädigungsfonds" gegründet. Ihm sind alle Kraftfahrtversicherer, auch die ausländischen, die in BRD eine Versicherung betreiben, beigetreten.
Der Entschädigungsfonds ersetzt Personenschäden bis zu 2,5 Mio EUR, bis zu 7,5 Mio EUR bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen, Sachschäden bis zu 500.000 EUR. Vermögensschäden werden nicht ersetzt.
Für die Leistung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Unfallflucht des Verursachers (Fahrer und Kfz bleiben unbekannt) oder
- Kfz-Haftpflichtversicherung besteht nicht oder
- Keine Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung, da der Schadensverursacher vorsätzlich oder widerrechtlich gehandelt hat.
- Der Autohaftpflichtversicherer welcher leisten muss Insolvenz angemeldet hat
Bei Unfallflucht ist zu beachten, dass keine Fahrzeugschäden ersetzt werden. Für einen Sachschaden (z.B. am Gebäude) wird nur ab 500 EUR geleistet; Schmerzensgeld wird nur in schwerwiegenden Fällen und der Personenschaden gar nicht ersetzt.
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