Lexikon Kfz-Versicherung
Verschuldenshaftung

Verschuldenshaftung

Der Schadenverursacher ist zum Schadenersatz verpflichtet, sofern er einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat.

Dies gilt bereits ab einfacher Fahrlässigkeit.
Die Verschuldenshaftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 823 BGB).