Lexikon Kfz-Versicherung
Versicherte Person
Versicherte Person
In der Kraftfahrtversicherung sind folgende Personen versichert:
- der Versicherungsnehmer
- der Fahrzeughalter (in der Regel die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen wurde)
- der Eigentümer (evtl. Bank, Leasinggeber etc.)
- der Fahrer (die Person, die das Fahrzeug führen darf, z.B. der Ehepartner oder ein Freund)
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