Lexikon Kfz-Versicherung
Versicherte Person

Versicherte Person

In der Kraftfahrtversicherung sind folgende Personen versichert:

  • der Versicherungsnehmer
  • der Fahrzeughalter (in der Regel die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen wurde)
  • der Eigentümer (evtl. Bank, Leasinggeber etc.)
  • der Fahrer (die Person, die das Fahrzeug führen darf, z.B. der Ehepartner oder ein Freund)