Lexikon Kfz-Versicherung
Versicherungsbeginn/Versicherungsende
Versicherungsbeginn/Versicherungsende
Ein Kfz-Versicherungsvertrag beginnt ab dem vereinbarten Datum, jedoch nicht vor Zugang des Versicherungsscheins und Zahlung der Erstprämie. Die vorläufige Deckung bleibt davon unberührt.
Der Kfz-Versicherungsvertrag ist ein Jahresvertrag, der stillschweigend um ein Jahr verlängert wird, wenn einer der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf kündigt (im Normalfall der 30.11.)
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