Lexikon Kfz-Versicherung
Versicherungsbeginn/Versicherungsende

Versicherungsbeginn/Versicherungsende

Ein Kfz-Versicherungsvertrag beginnt ab dem vereinbarten Datum, jedoch nicht vor Zugang des Versicherungsscheins und Zahlung der Erstprämie. Die vorläufige Deckung bleibt davon unberührt.

Der Kfz-Versicherungsvertrag ist ein Jahresvertrag, der stillschweigend um ein Jahr verlängert wird, wenn einer der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf kündigt (im Normalfall der 30.11.)