Lexikon Kfz-Versicherung
Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers. Er ist Träger aller Rechte des Vertrages, d.h. er hat das Recht zu kündigen und den Vertrag zu ändern.

Er ist gleichzeitig Träger aller Pflichten, z. B. der Pflicht zur Prämienzahlung und der Einhaltung der Obliegenheiten.

Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter oder Schadenfreiheitsrabattberechtiger (die Person, die den Schadenfreiheitsrabatt mit einbringt) müssen nicht identisch sein.