Lexikon Kfz-Versicherung
Vertragsstrafe

Vertragsstrafe

Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe erheben, wenn der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben einer günstigeren Tarifmerkmalsklasse zugeordnet wurde oder diese während der Vertragslaufzeit beibehalten wurde.

 

In diesem Fall wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode berichtigt. Die Vertragsstrafe betrügt in der Regel 100% des Jahresbeitrages ohne Nachlass.

 

Zusätzlich erhöhen einige Versicherer die Selbstbeteiligung im Kasko-Schadensfall, wenn das Fahrzeug von einer anderen Person, als im Vertrag vereinbart, gefahren wurde.