Lexikon Kfz-Versicherung
Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung)
Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung)
Die Kaskoversicherung bewahrt den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden, die aus Beschädigung, Zerstörung oder Verlust seines Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile sowie bestimmter Zubehörteile entstehen. Es wird zwischen Teil- und Vollkasko-Versicherung unterschieden, wobei die Teilkasko- in der Vollkaskoversicherung enthalten ist.
Die in der Teilkaskoversicherung versicherten Gefahren und Schäden umfassen
- Brand oder Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Haarwild
- Glasbruch
- Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.
Die Vollkaskoversicherung deckt alle Gefahren der Teilkaskoversicherung ab sowie zusätzlich Schäden durch
- Unfall
- mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Die Fahrzeugversicherung (Teil- und Vollkasko)
- leistet Ersatz bis zum Wiederbeschaffungswert bei Verlust, Entwendung oder Zerstörung des Fahrzeug oder seiner Teile. Bei Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl vermindert sich die Entschädigung um 10 %, sofern keine vom Versicherer anerkannte Wegfahrsperre vorhanden ist
- deckt die Abschleppkosten ab
- erstattet Kosten für Sachverständige, falls erforderlich
In der Teil- und Vollversicherung wird der Schaden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Nicht ersetzt werden u. a.:
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallkosten
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Anwaltskosten
- Schäden aufgrund von Gebrauch oder Abnutzung
- Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
- Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit (z.B. Entwendung wegen mangelnder Sicherung)
Beitragsermittlung
Die Beiträge in der Fahrzeugversicherung richten sich nach den Fahrzeugtypen (siehe Typschlüsselnummer), die von einem unabhängigen Treuhänder zu Typklassen zusammengefasst werden.
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