Lexikon Kfz-Versicherung
Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen

Das Wechselkennzeichen ist ein umsteckbares Fahrzeugkennzeichen, das für verschiedene zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausgestellt wird. Das Bundesverkehrsministerium prüft derzeit, das Wechselkennzeichen in Deutschland einzuführen (Stand 2010). Nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sollen künftig mehrere Autos mit demselben Nummernschild fahren können.

Die Maßnahme soll unterstützend für das Kfz-Gewerbe sein und eine zusätzliche Entlastung für die Bürger darstellen. Denn in der Kfz-Versicherung, davon geht das Ministerium aus, sei kein weiterer Zweitwagentarif mehr zu zahlen, sondern lediglich der jeweils höhere Tarif. Allerdings darf man dann nur jeweils nur mit dem einen oder dem anderen Wagen fahren.

Gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft will das Bundesverkehrsministerium die Idee des Wechselkennzeichens prüfen - zum Beispiel für saubere, umweltfreundliche Zweitwagen oder Elektroautos. Darüber hinaus überlegt das Ministerium, welche Entlastungen bei der Kfz-Steuer möglich sind. 

In Österreich ist eine ähnliche Regelung bereits in Kraft, dort lassen sich bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse mit einem Wechselkennzeichen fahren, in der Schweiz gilt ein Wechselkennzeichen für höchstens zwei Fahrzeuge derselben Kategorie und desselben Halters im selben Kanton.