Lexikon Kfz-Versicherung
Wegfahrsperre
Wegfahrsperre
Mithilfe einer Wegfahrsperre soll das Fahrzeug besser gegen eine unbefugte Inbetriebnahme (Diebstahl) geschützt werden.
Unterschieden wird dabei zwischen mechanischen (Lenkradkralle, Gangsschaltungssperre), unfreiwilligen (Ventilwächter, Parkkralle) und elektronischen Wegfahrsperren.
Elektronische Wegfahrsperren müssen laut Gesetz seit dem 01.01.1998 bei Neufahrzeugen serienmäßig eingebaut sein. Andernfalls besteht keine gültige Betriebserlaubnis. Zuvor wurde bereits seitens der Versicherungen die Wegfahrsperre auch per Nachrüstung durch qualifizierte Fachwerkstätten gefordert. Anerkannt werden dabei ausschließlich elektronische Wegfahrsicherungen, wobei die vom TÜV Südwest herausgegebene Liste ausschlaggebend ist.
Für die Versicherungsgesellschaft muss eine solche Schutzvorrichtung drei Kriterien erfüllen: Der Anlasserstromkreis, der Zündstromkreis, und die Benzinversorgung müssen nach dem Abschalten der Zündung automatisch unterbrochen werden.
Die Prämienhöhe wird durch das Vorhandensein einer elektronischen Wegfahrsperre meistens nicht beeinflusst. Sollte im Falle eines Diebstahls allerdings festgestellt werden, dass diese Schutzmaßnahme nicht vorhanden ist, so hat die Versicherungsgesellschaft das Recht den Halter zu sanktionieren und einen prozentualen Anteil des eigentlichen Erstattungsbetrages einzubehalten.
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