Lexikon Kfz-Versicherung
Wenigfahrer

Wenigfahrer

Der Versicherungsnehmer erhält einen Wenigfahrerrabatt, wenn er nur eine bestimmte Jahresfahrleistung zurücklegt (meist bis zu 9.000 km).

Werden die Voraussetzungen für den Erhalt des Wenigfahrerrabattes nicht eingehalten oder erforderliche Angaben nicht erbracht, wird bei einigen Gesellschaften eine Vertragsstrafe erhoben und/oder der Beitrag erhöht.