Lexikon Kfz-Versicherung
Werkstattbindung
Werkstattbindung
Bei Vereinbarung eines Werkstattbindungstarifes ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, im Falle eines Schadens die Reparatur in einem vom Versicherer festgelegten Werkstattbetrieb durchführen zu lassen.
Wird dies nicht beachtet, so muss der Versicherte im Schadenfall mit einer rechnen, die je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen kann. Das Strafmaß reicht von einer erhöhten VertragsstrafeSelbstbeteiligung bis zu einer prozentualen Beteiligung am Reparaturbetrag.
In der Regel erhält der Versicherte bei Abschluss eines Werkstattbindungstarifes im Schadenfall gratis weitere Serviceleistungen durch die Partnerwerkstatt des Versicherers: Abhol- und Bringservice, Reinigung des Fahrzeuges sowie einen kleinen Ersatzwagen für die Zeit der Fahrzeugreparatur.
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