Lexikon Kfz-Versicherung
Widerrufsrecht
Widerrufssrecht
Seit dem 01.01.2008 wurde das Widerrufsrecht grundlegend reformiert. Der Versicherer ist dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer sämtliche Vertragsunterlagen (Allgemeine Versicherungsbedingungen und Versicherungsinformationen) bereits vor Vertragsabschluss zuzustellen. Wenn dies vorschriftsmäßig geschehen ist, beginnt das 14-tägige Widerrufsrecht mit dem Erhalt der Versicherungspolice.
Der Widerruf kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Er muss zu diesem Zeitpunkt nicht bereits bei der Versicherung vorliegen. Die Absendung am letzten Tag der Frist ist vollkommen ausreichend.
Die Versicherungsgesellschaft muss den Versicherungsnehmer schriftlich über sein Widerrufsrecht informieren. Versäumt sie dies, läuft das Widerrufsrecht weiter. Unter Umständen ist der Versicherer demnach auch noch nach Jahren zur Rückerstattung bereits erbrachter Prämien verpflichtet.
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