Lexikon Kfz-Versicherung
Wiederzulassung

Wiederzulassung

Das seit 01.03.2007 geltende Zulassungsrecht ersetzt die bisherige 18-monatige Stillegungsfrist durch die Außerbetriebsetzung von nunmehr sieben Jahren. Während dieses Zeitraums ist eine Wiederzulassung eines  Fahrzeugs unter Vorlage einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung möglich. Erst nach Ablauf dieser siebenjährigen Frist muss darüber hinaus eine Betriebserlaubnis bzw. eine EG-Typengenehmigung vorgelegt werden.

Diese Bestimmungen sind auch für die Fahrzeuge gültig die vor dem 01.03.2007 nach altem Recht stillgelegt worden sind.

Für die Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzen Fahrzeuges benötigt man folgende Dokumente für die zuständige Zulassungsstelle:

Achtung: Bei der Außerbetriebsetzung wird das alte Kennzeichen bereits am darauffolgenden Tag wieder freigestellt, sofern es nicht für den gleichen Halter und das gleiche Fahrzeug für maximal ein Jahr gebührenpflichtig reserviert wurde.