Lexikon Kfz-Versicherung
Zweitwagen

Zweitwagen

Der Zweitwagen wird in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 (meist 125%) eingestuft. In dem meisten Fällen gelten jedoch bessere Zweitwagenregelungen. Diese reichen von SF 2 (85%) bis zur selben SF-Klasse wie beim Erstwagen.

 

Die Einstufung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So ist zum Beispiel der Fahrerkreis auf den Versicherungsnehmer und/oder den Partner begrenzt oder das Alter der Fahrer beträgt mind. 23 Jahre. Der Zweitwagen kann nur auf den Versicherungsnehmer oder den Partner zugelassen werden. Ausserdem wird vorausgesetzt, dass der Erstwagen bei derselben Gesellschaft wie der Zweitwagen versichert ist.