Lexikon Krankenversicherung
Akupunktur

Akupunktur

Aufwendungen für Akupunktur werden i.d.R. im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Die Leistungsfrage sollte beim jeweiligen Versicherer vorher abgeklärt werden.

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Wahltarife für alternative Therapieformen an. Auch im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung können diese alternative Heilmethoden versichert werden.