Lexikon Krankenversicherung
Allgemeinärztliche Behandlung

Allgemeinärztliche Behandlung

Unter diesem Begriff versteht man die ärztliche Behandlung in einem Krankenhaus, wie sie von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.

Dem Patienten fehlt die Möglichkeit, auf die Behandlung Einfluss zu nehmen, z. B. durch Wahl eines Arztes seines Vertrauens (Privatärztliche Behandlung im Krankenhaus).