Lexikon Krankenversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Die AVB bilden zusammen mit dem Tarif den wesentlichen Bestandteil des Vertrages. Die AVB gliedern sich in:

  • Teil I = Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB)
  • Teil II = Versicherungsbedingungen nur für den jeweiligen Versicherer und Tarif

 

Die Musterbedingungen gelten einheitlich für alle Tarife der PKV - Unternehmen. Die Tarifbedingungen erläutern die Musterbedingungen und regeln Verbesserungen der Musterbedingungen zugunsten des Versicherungsnehmers. Diese unterscheiden sich bei den verschiedenen PKV – Versicherern oft erheblich. Daher ist es wichtig die Tarifbedingungen genau zu vergleichen.

Für die Krankheitskosten-/Krankenhaustagegeldversicherung und die Krankentagegeldversicherung gelten unterschiedliche Musterbedingungen (MB/KK bzw. MB/KT). Da diese von Zeit zu Zeit den aktuellen Erfordernissen angepasst werden, erhalten Sie eine Kennzahl, die dem Jahr der Überarbeitung entspricht. (z. B. MB/KK 99 = 1999 überarbeitet ).

Die AVB einschließlich der Tarife können mit Genehmigung des BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) auch für bestehende Versicherungen geändert werden,  soweit sie Bestimmungen über Versicherungsschutz, Pflichten des Versicherungsnehmers, sonstige Beendigungsgründe, Willenserklärungen und Anzeigen sowie Gerichtsstand betreffen.

Besondere Abreden zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, wie z. B. Risikozuschlag, haben Vorrang vor den AVB.