Lexikon Krankenversicherung
Ambulante Behandlung
Ambulante Behandlung
Man unterscheidet zwei unterschiedliche ambulante Leistungssektoren, für die gesonderte Tarife angeboten werden:
- ärztliche Behandlungen
- zahnärztliche Behandlung
Unter ambulanter Behandlung versteht man die vom Arzt in seiner Praxis oder im Krankenhaus bzw. in der Wohnung des Patienten ausgeübte Heilbehandlung. Diese besteht aus Beratungen, Untersuchungen, und Sonderleistungen (diagnostische Maßnahmen, Injektionen, Laboruntersuchungen usw.)
Sie umfassen aber auch je nach Tarif:
- Arznei-, Heil und Hilfsmittel
- psychotherapeutische Behandlung
- gezielte Vorsorgeuntersuchungen
- Kurbehandlung
- Entbindung, Fehlgeburt.

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