Lexikon Krankenversicherung
Anschlussheilbehandlung 

Anschlussheilbehandlung

Als Anschlussheilbehandlung werden solche stationären Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger bezeichnet, die sich unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließen. Ihr Sinn ist die allmähliche, ärztlich überwachte Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags und des Berufslebens in einer dafür spezialisierten Klinik. Der Schwerpunkt liegt auf der rehabilitativen Therapie.

Wichtig:
Sobald der Arzt den Patienten über die Notwendigkeit einer Anschlussheilbehandlung informiert, soll er Kontakt aufnehmen bei seinem Renten- oder sonstigen Versicherungsträger (z. B. BfA, LVA), da die Leistung des Versicherungsträgers vor Beginn der Maßnahme beantragt sein müssen.

Falls der Renten- oder sonstige Versicherungsträger Leistungen ganz oder teilweise ablehnt, zahlen einige private Krankenversicherungen freiwillige Leistungen. Dies sollte jedoch vorher abgeklärt werden.