Lexikon Krankenversicherung
Antragsbindefrist
Antragsbindefrist
Der Antragsteller ist an den Antrag auf Abschluss einer privaten Krankenversicherung vier Wochen gebunden, in dieser Frist entscheidet der Versicherer ob und zu welchen Bedingungen (z. B. mit Risikozuschlag) er den Antrag annimmt. Die 4-Wöchige Frist beginnt nach dem 2-Wöchigen Widerrufsrecht an zu laufen.

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