Lexikon Krankenversicherung
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil
Auch bei einer privaten Krankenvollversicherung zahlt der Arbeitgeber gemäß § 257 SGB V steuerfrei bis maximal 262,50 Euro (Stand: 2010).
Der besondere Vorteil liegt darin, dass sich der Arbeitgeber auch an den Beiträgen für erhöhte Leistungen, wie Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung, höheres Krankentage- und Krankenhaustagegeld sowie für eine Kurkosten- und eine Pflegekrankenversicherung beteiligt. Dagegen muss der Versicherte bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge für Zusatzversicherungen selbst bezahlen. Eine Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses zum Beitrag für den privaten Versicherungsschutz wird vom Versicherer ausgestellt.

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