Lexikon Krankenversicherung
Arbeitsentgelt (GKV)

Arbeitsentgelt (GKV)

Alle Einnahmen aus der Beschäftigung sind mit ihrem Bruttobetrag beitragspflichtig bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Grundsatz: Was lohnsteuerpflichtig ist, ist auch beitragspflichtig. Ausnahmen sind lediglich pauschal besteuerte Einkünfte.