Lexikon Krankenversicherung
Arbeitsentgelt (GKV)
Arbeitsentgelt (GKV)
Alle Einnahmen aus der Beschäftigung sind mit ihrem Bruttobetrag beitragspflichtig bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Grundsatz: Was lohnsteuerpflichtig ist, ist auch beitragspflichtig. Ausnahmen sind lediglich pauschal besteuerte Einkünfte.

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