Lexikon Krankenversicherung
Arbeitsunfall
Arbeitsunfall
Krankenkassen dürfen für die Folgen eines Arbeitsunfalles keine Leistung erbringen, wenn der Versicherte Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.
Krankenkassen dürfen für die Folgen eines Arbeitsunfalles keine Leistung erbringen, wenn der Versicherte Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.
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