Lexikon Krankenversicherung
Arzneimittel PKV

Arzneimittel PKV

Die Aufwendungen für Arzneimittel werden tariflich erstattet, wenn sie von Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern verordnet und aus der Apotheke bezogen werden. Nähr-, Stärkungs-, kosmetische Mittel u. ä. gelten nicht als Arzneimittel. Als Arzneimittel gelten allopathische (Schulmedizin) und homöopathische Präparate.