Lexikon Krankenversicherung
Attestkosten

Attestkosten

Die Honorare für direkt angeforderte ärztliche Auskünfte bei Antragstellung in der PKV zur Risikoprüfung werden von den Versicherungsgesellschaften bezahlt. Beantragt der Antragsteller eine Krankenversicherung mit Wartezeitenerlass aufgrund einer ärztlichen/zahnärztlichen Untersuchung, so muss er die Kosten hierfür selbst übernehmen.
Kosten für ärztliche Gutachten und Atteste für private und dienstliche Zwecke sind gleichfalls selbst zu tragen.

Wichtig: Bei sogenannten Probeanträgen werden die Kosten für die Atteste zur Risikoprüfung nur übernommen, wenn ein Vertrag zustande kommt.