Lexikon Krankenversicherung
Aussteuerung

Aussteuerung

Die Tarife der PKV sehen i.d.R. keine Begrenzungen der Leistungen vor.

Bei der GKV jedoch wird das Krankentagegeld für dieselbe Krankheit höchstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bezahlt. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

Die Beendigung der Zahlung von Krankengeld aufgrund zeitlicher Begrenzung wird auch "Aussteuerung" genannt.