Lexikon Krankenversicherung
Basistarif
Basistarif
Seit dem 01.01.2009 gibt es in der privaten Krankenversicherung den Basistarif.
Jeder private Krankenversicherer ist verpflichtet diesen Tarif anzubieten. Für den Basistarif besteht Kontrahierungszwang, d. h. dass der Versicherer nur in Ausnahmefällen (z. B. arglistige Täuschung) den Antrag ablehnen kann.
Die Leistungen des Basistarifs sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und ähneln denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Gesundheitsprüfung findet seitens des Versicherers nicht statt.
Der Basistarif ist vor allem für Personen gedacht, die momentan nicht krankenversichert sind und zuletzt PKV-versichert waren oder noch nie krankenversichert waren und der PKV zuzuordnen sind (z. B. Selbstständige die aus dem Ausland zurück kehren).

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