Lexikon Krankenversicherung
Beamte

Beamte

Beamte erhalten zu ihren Bezügen vom Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die Beihilfesätze sind entweder personen- oder familienstandsbezogen und richten sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. Landes.