Lexikon Krankenversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes

Beginn des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt nach Vertragsabschluss, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Termin (technischer Beginn) und nicht vor Ablauf von eventuellen Wartezeiten (materieller Beginn). Der Vertrag ist geschlossen, wenn der Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer zugegangen ist oder eine Annahme schriftlich erklärt wurde (formeller Beginn).
Liegt die Annahme des Antrages nach dem (technischen) Versicherungsbeginn, können Leistungen erst ab dem Tage des Zustandekommens des Vertrages bezahlt werden.