Lexikon Krankenversicherung
Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigte sind Beamte und Richter, Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand; Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit hinsichtlich ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen; Witwen und Witwer der vorgenannten Personen; Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (beschränkt).