Lexikon Krankenversicherung
Beiträge in der PKV
Beiträge in der PKV
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nach dem Leistungsumfang, Eintrittsalter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherten.
Für einen umfangreichen Versicherungsschutz zahlen Sie einen höheren Beitrag. Je niedriger das Eintrittsalter, desto geringer ist das Risiko zu erkranken und dementsprechend niedriger ist der Beitrag. Außerdem werden Frauen vom Risiko höher als Männer eingestuft.
Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, maximal bis zur Hälfte des durchschnittlichen Höchstbetrages der gesetzlichen Krankenversicherung. Der halbe Höchstbetrag liegt im Jahr 2010 bei 262,50 Euro.
Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Um die Beiträge auch im Alter stabil zu halten, bilden die privaten Krankenversicherer Rückstellungen. Privatversicherte zahlen deshalb von vornherein einen Sparanteil für Altersrückstellungen, die der Versicherer anlegt.
Seit dem 1.1.2000 zahlen Neuversicherte zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag. Bestimmte Tarife sind vom Zuschlag ausgenommen, z. B. das Kranken- und Krankenhaustagegeld und die Pflegepflichtversicherung. Diese Mittel sollen Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr auffangen und zur Stabilisierung der Beiträge im Alter beitragen.
Durch höhere Selbstbeteiligung, Absenkung des Leistungsniveaus und Beteiligung an Rückerstattungsmodellen kann der Beitrag positiv beeinflusst werden.

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