Lexikon Krankenversicherung
Beiträge zur Rentenversicherung

Beitragsbemessung für Selbständige

Als Selbstständiger kann unabhängig von der Höhe des Einkommens zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung gewählt werden.

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge auf die Einnahmen aus der Selbstständigkeit gezahlt. Entstehen Betriebsausgaben, welche den Gewinn mindern werden diese bei der Berechnung des Beitrags abgezogen.

  

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen z. B. :

  • Kapitalvermögen
  • Vermietung oder Verpachtung
  • Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit

 

Der Beitrag wird also von der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, welche für 2012 3.825 Euro beträgt. Liegt das Einkommen darunter, kann dies durch den Steuerbescheid nachgewiesen werden und der Beitrag wird daraus berechnet.