Lexikon Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Höchstbeitrag nach der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze, die 75 Prozent der Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr zum 1. Januar neu festgelegt.
Für das Kalenderjahr 2012 gelten folgende Einkommensgrenzen: jährlich 45.900 Euro bzw. monatlich 3.825 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt also den Betrag an, bis zu welcher Höhe das Arbeitsentgelt in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig ist.

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