Lexikon Krankenversicherung
Beitragserhöhung (BAP) in der PKV
Beitragserhöhung (BAP) in der PKV
Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und zunehmende Beanspruchung der Versicherungsleistungen verursachen von Zeit zu Zeit Beitragserhöhungen. Der Versicherer vergleicht mind. jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Wenn die Gegenüberstellung eine Veränderung von mind. 10% ergibt, werden alle Tarifbeiträge vom Versicherer überprüft und nach jeweiliger Genehmigung durch den Treuhänder angepasst.
Beitragsänderungen kommen auch zustande, wenn während der Laufzeit eines Versicherungsvertrages individuelle Änderungen des Versicherungsschutzes vereinbart werden (z. B. Erhöhung der Leistung). Es gilt dann das tatsächliche Eintrittsalter (EA) Das bisherige Eintrittsalter wird insoweit berücksichtigt, dass vorhandene Altersrückstellungen angerechnet werden.
Der Versicherungsnehmer hat nach einer Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Zu beachten ist allerdings, das bisher erworbene Altersrückstellungen eim bisherigen Versicherer bleiben und bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.

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