Lexikon Krankenversicherung
Beitragssatz GKV

Beitragssatz GKV

Seit dem 01.01.2009 wurde in Deutschland der Gesundheitsfond eingeführt.

 

Dieser beinhaltet neben anderen Veränderungen ebenso den einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Beitragssatz trat zum 01.01.2009 in Kraft und beträgt 15,5 Prozent. Dieser wurde jedoch zum 01. Juli 2009 auf 14,9  Prozent gesenkt.

Der ermäßigte Beitragssatz wurde von 14,9 auf 14,3 Prozent gesenkt.

 

Beim allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent trägt der Arbeitgeber 7,0 und der Arbeitnehmer 7,9 Prozent (+ 0,9 Prozent für Zahnersatz).

 

Der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,3 Prozent werden zu 6,7 Prozent vom Arbeitgeber und zu 7,6 Prozent vom Arbeitnehmer übernommen.