Lexikon Krankenversicherung
Berufskrankheiten / -unfälle

Berufskrankheiten / -unfälle

Berufskrankheiten/-unfälle sind bedingungsgemäß mitversichert, sofern Aufwendungen auftreten, die über Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung, freien Heilfürsorge oder gesetzlichen Unfallfürsorge hinausgehen.