Lexikon Krankenversicherung
Berufskrankheiten / -unfälle
Berufskrankheiten / -unfälle
Berufskrankheiten/-unfälle sind bedingungsgemäß mitversichert, sofern Aufwendungen auftreten, die über Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung, freien Heilfürsorge oder gesetzlichen Unfallfürsorge hinausgehen.

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