Lexikon Krankenversicherung
Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig ist. Die Verdienstausfallversicherung (Krankentagegeldversicherung) endet zum Schluss des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

 

Tritt die Berufsunfähigkeit im Verlaufe eines Versicherungsfalls ein, so endet das Versicherungsverhältnis spätestens drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Hierbei sind Leistungsunterschiede der Gesellschaften zu beachten!)

 

Für die Dauer einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit kann i.d.R. eine Anwartschaftversicherung beantragt werden.

 

Bei Berufsunfähigkeit tritt die Gesetzliche Rentenversicherung und/oder die private Berufsunfähigkeitsversicherung ein.