Lexikon Krankenversicherung
Bundespflegesatzverordnung

Bundeswehr / Zivildienst

Angehörige der Bundeswehr haben Anspruch auf Freie Heilfürsorge, d.h. sie werden durch den Truppenarzt bzw. durch das Lazarett kostenfrei behandelt. Dies gilt auch bei Ableistung des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung. Angehörige von Zeit- und Berufssoldaten haben Anspruch auf Beihilfe.

 

Bestand vor Einberufung zur Bundeswehr eine Krankenversicherung, so kann diese in Form der Anwartschaftsversicherung aufrecht erhalten werden. 

Der Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung während der Bundeswehr Zeit (Berufssoldaten) in Form einer Anwartschaftsversicherung stellt sicher, dass nach Ausscheiden eine private Krankenversicherung zu günstigen Bedingungen abgeschlossen werden kann.  

 

Wehrpflichtigen und Ersatzdienstleistenden unter 25 Jahren - sowie unter bestimmten Voraussetzungen deren Ehefrauen und Kinder - werden nach dem Unterhaltssicherungsgesetzes die Aufwendungen für private Krankenversicherung ersetzt.

Dabei ist der Ersatzanspruch für die Versicherung des Dienstleistenden selbst auf den Beitrag beschränkt, der für seine Anwartschaft gezahlt wird bzw. zu zahlen wäre.
Der Antrag ist bei der Stadtverwaltung bzw., beim zuständigen Landratsamt zu stellen.