Lexikon Krankenversicherung
Delegationsverfahren bei Psychotherapie

Delegationsverfahren bei Psychotherapie

Unter dem Delegationsverfahren bei Psychotherapie versteht man die Übertragung einer Behandlung an einen nichtärztlichen Behandler (z. B. Diplompsychologen). Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:

Der Arzt muss

  • vor Beginn der Behandlung die medizinische Notwendigkeit feststellen,
  • die Form der Psychotherapie bestimmen,
  • den Behandlungsumfang festlegen,
  • die nichtärztliche Behandlung kontrollieren,
  • die erforderlichen Auskünfte erteilen, d. h. er muss berichtsfähig sein.