Lexikon Krankenversicherung
Diagnostische Leistungen

Diagnostische Leistungen

Diagnostik sind Verrichtungen des Arztes zum Zwecke der Ermittlung der Krankheit bzw. des Krankheitsbildes oder der Krankheitsursache. Die Behandlungsmethode und der Einsatz bestimmter Mittel wird durch die Diagnostik mitbestimmt.
In der Gebührenordnung nimmt die Diagnostik einen großen Raum ein:

  • Bildgebende Verfahren (z. B. Computertomographie)
  • Laboruntersuchungen
  • Sonstige Untersuchungen (z. B. EKG, Ultraschall, Spiegelung)