Lexikon Krankenversicherung
Elternzeit

Elternzeit

Einen Anspruch auf Elternzeit haben alle erwerbstätigen Mütter und Väter bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes. In einigen Bundesländern kann die Elternzeit verlängert werden. Die Eltern können die Elternzeit ganz oder zweitweise gleichzeitig in Anspruch nehmen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers lassen sich bis zu 12 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes übertragen.


Der Beschäftigte muss den Arbeitgeber über den Antritt der Elternzeit mindestens 6 Wochen vorher schriftlich informieren. Im 16. Monat der Elternzeit muss der Arbeitnehmer der Erziehungsgeldstelle eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Darin ist anzugeben, ob die Elternzeit fortdauert und ob eine Teilzeitarbeit ausgeübt wird.


Pflichtversicherte Arbeitnehmer sind während der gesamten Elternzeit beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Für freiwillig Versicherte richtet sich die Beitragszahlung nach der jeweiligen Kasse. Eine beitragsfreie Versicherung ist möglich.